HERZLICH WILLKOMMEN !
Jetzt Tarif wählen, Code neu2025 eingeben
und Neukundenprämie kassieren!
WANN ERHALTE ICH MEINE UCKERSTROM-NEUKUNDENPRÄMIE?
Erfahren Sie, wann Ihnen die UckerStrom Neukundenprämie zusteht und worauf Sie bei einem Anbieterwechsel, einer Kündigung oder einem Umzug zusätzlich achten sollten. Die Neukundenprämie wird nicht automatisch bei jedem Vertragsabschluss gewährt – er muss explizit in Ihrem gewählten Tarif ausgewählt und der jeweilige Code neu2025 eingegeben werden.
Neukunde bei
Als Neukunde gelten Sie bei uns, wenn Sie in den sechs Monaten vor Auftragseingang an der angegebenen Verbrauchsstelle nicht von den Stadtwerken Prenzlau mit Energie beliefert wurden. Die Verbrauchsstelle ist dabei die Wohnung oder das Haus, das künftig durch uns versorgt wird – entscheidend ist der dort installierte Zähler.
Die UckerStrom- Neukundenprämie erhalten Sie mit Ihrer ersten Jahresabrechnung. Bitte beachten Sie, dass Ihr Vertragsbeginn nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Die Neukundenprämie wird einmalig ausgezahlt und nicht mit den monatlichen Abschlägen verrechnet.
WAS SIE BEI DER NEUKUNDENPRÄMIE BEACHTEN MÜSSEN
Wechseln zu
UckerStrom®
Wir freuen uns, wenn Sie sich für die Stadtwerke Prenzlau als Ihren Energielieferanten entscheiden und zu uns wechseln möchten. Wählen Sie bei uns ganz einfach den passenden Tarif und schließen Sie Ihren neuen Vertrag bequem online ab. Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Wechsel von Ihrem bisherigen Anbieter. Unser Kundenservice berät Sie dazu gern telefonisch oder vor Ort in unseren Kundenbüros.
Kündigung bei
den Stadtwerken
Prenzlau
Schade, dass Sie Ihren Vertrag nicht fortsetzen möchten. Die UckerStrom-Neukundenprämie erhalten Sie dennoch, sofern Sie mindestens ein volles Belieferungsjahr bei uns abgeschlossen haben. Die Gutschrift wird mit Ihrer Endabrechnung nach Ende der Erstlaufzeit verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der Neukundenprämie unabhängig von den geltenden Kündigungsfristen und der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgt.
In der Regel muss eine Kündigung 14 Tage bis einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen – die genaue Frist entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat, jedoch erstmals nach Ablauf des zwölften Belieferungsmonats, gekündigt werden.
Umzug
Auch bei einem Umzug nach Ablauf der Erstlaufzeit bleibt Ihre UckerStrom-Neukundenprämie erhalten. Voraussetzung ist weiterhin ein Belieferungszeitraum von mindestens einem Jahr.
Keine Sorge: Ihren Vertrag können Sie ganz unkompliziert an die neue Adresse mitnehmen.
Je nach Verfügbarkeit beliefern wir Sie dort gerne weiter – ganz ohne Aufwand für Sie.