Eine Frau die sich über ihre günstige Stromrechnung freut

ACHTUNG: DAS ÄNDERT SICH BEI AN- UND ABMELDUNGEN VON STROMVERTRÄGEN

Stromverträge können ab dem 6. Juni 2025 durch eine rechtliche Vorgabe nicht mehr rückwirkend an- oder abgemeldet werden.

Was genau ändert sich für unsere Kunden?

An- und Abmeldung nur noch im Voraus

Bislang erlaubten viele Stromanbieter An- und Abmeldungen mit bis zu sechs Wochen Rückwirkung. Künftig müssen diese Vorgänge jedoch im Voraus datiert werden – rückwirkende Änderungen sind nicht mehr zulässig.

An- und Abmeldung nur noch im Voraus

Bislang erlaubten viele Stromanbieter An- und Abmeldungen mit bis zu sechs Wochen Rückwirkung. Künftig müssen diese Vorgänge jedoch im Voraus datiert werden – rückwirkende Änderungen sind nicht mehr zulässig.

Unveränderte Vertragsbedingungen

Durch die neuen, angepassten Prozesse bleiben Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen unverändert bestehen. Auch wenn die Bearbeitungszeit für einen Anbieterwechsel künftig nur noch 24 Stunden beträgt, ermöglicht das keinen vorzeitigen Ausstieg aus bestehenden Verträgen. Ein Wechsel ist also weiterhin erst nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit möglich.

Unveränderte Vertragsbedingungen

Durch die neuen, angepassten Prozesse bleiben Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen unverändert bestehen. Auch wenn die Bearbeitungszeit für einen Anbieterwechsel künftig nur noch 24 Stunden beträgt, ermöglicht das keinen vorzeitigen Ausstieg aus bestehenden Verträgen. Ein Wechsel ist also weiterhin erst nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit möglich.

Marktlokation gewinnt an Bedeutung

Bisher war vor allem die Zählernummer wichtig für An- und Abmeldungen. Künftig gewinnt auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) an Bedeutung. Sie kennzeichnet den Verbrauchsort und wird Ihnen daher künftig öfter im Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag begegnen – zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel.

Marktlokation gewinnt an Bedeutung

Bisher war vor allem die Zählernummer wichtig für An- und Abmeldungen. Künftig gewinnt auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) an Bedeutung. Sie kennzeichnet den Verbrauchsort und wird Ihnen daher künftig öfter im Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag begegnen – zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel.

Wichtig - Gasverträge sind bisher nicht von der Änderung betroffen.

Gesetzliche Grundlagen für die Änderungen

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen für den Strommarkt in Kraft, die den Ablauf und die Kommunikation zwischen Stromanbietern, Netzbetreibern und weiteren Marktteilnehmern neu strukturieren. Die Bundesnetzagentur hat hierfür neue technische Vorgaben und Fristen festgelegt.

Konkret bedeutet das: Ein Wechsel des Stromanbieters muss künftig innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein – und das an jedem Werktag. Deshalb wird diese Neuerung auch als „Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ bezeichnet. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind mit den neuen Vorgaben nicht mehr erlaubt.

Ziel dieser Veränderungen ist es, den Wettbewerb im Energiemarkt zu fördern und den Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher schneller und unkomplizierter zu gestalten.

Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Zu spät an- oder abgemeldet - und nun?

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig um den Abschluss eines neuen Stromvertrags oder die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags kümmern, kann das für Sie finanzielle Nachteile haben. Hintergrund ist eine neue Regelung: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr erlaubt. Das bedeutet, Ihr Stromvertrag beginnt oder endet erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie sich aktiv bei Ihrem Energieversorger melden – und nicht rückwirkend zu einem früheren Datum. Deshalb ist es besonders wichtig, sich frühzeitig um die notwendigen Schritte zu kümmern.

Wenn Sie Ihren Stromtarif oder -anbieter wechseln möchten, ist das nur zu einem zukünftigen Zeitpunkt möglich – ein Wechsel mit rückwirkendem Datum ist nicht mehr erlaubt. Achten Sie dabei unbedingt auf die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags sowie auf dessen Laufzeit, damit der Wechsel reibungslos verläuft.

Falls Sie bereits Kundin oder Kunde bei uns sind und innerhalb unserer Stromprodukte zu einem neuen Tarif wechseln möchten, ist das in vielen Fällen sogar schon zum nächsten Tag möglich. Schauen Sie gleich nach, welche aktuellen Strom-Tarife wir für Sie bereithalten.


Wenn Sie von einem anderen Stromanbieter zu uns wechseln möchten, muss Ihr bisheriger Vertrag zunächst fristgerecht gekündigt werden. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig – also vor Ablauf des alten Vertrags – um einen neuen Vertrag bei uns kümmern. Nur so kann die Strombelieferung ohne Unterbrechung und direkt in Ihrem gewünschten Tarif starten. Andernfalls würden Sie vorübergehend automatisch in die Grundversorgung fallen, die in der Regel teurer ist als unsere anderen Tarife.

 

FAQ’s – Antworten auf Ihre Fragen

Die sogenannte Marktlokation beschreibt den Ort, an dem Strom entweder verbraucht (z. B. in einem Haushalt) oder ins Stromnetz eingespeist wird (z. B. durch eine Solaranlage).

An jeder Marktlokation ist ein Stromzähler installiert, der den Energieverbrauch oder die Einspeisung misst. Da dieser Zähler im Laufe der Zeit ausgetauscht werden kann, ändert sich dabei oft auch die Zählernummer.

Damit der Ort der Stromnutzung trotzdem immer eindeutig erkannt werden kann – unabhängig vom Zähler –, erhält jede Marktlokation eine eigene, dauerhafte Identifikationsnummer: die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer).

Diese MaLo-ID besteht aus 11 Ziffern und bleibt immer gleich, auch wenn sich der Zähler ändert. Sie finden Ihre MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung oder Sie können sie direkt bei Ihrem Netzbetreiber erfragen.